Schutz vor der Infektion durch das Corona-Virus

Zum Schutz des Personals des Zweckverbands Klärwerk Steinhäule und des Zweckverbands Klärschlammverwertung Steinhäule, gelten ab sofort folgende Maßnahmen:
- Führungen im ZVK werden nicht mehr durchgeführt
- Firmenvertreter dürfen nur nach Terminvereinbarung in die Anlage kommen
- Es gilt Maskenpflicht innerhalb der Gebäude
- Fremdfirmen dürfen die Sanitärräume, Aufenthaltsräume und Kantinen nicht mehr betreten
- Lieferanten und Schlammanlieferer haben keinen Zutritt zu den Sanitäranlagen, Kantinen und Büros.
- Lieferscheine, Schriftverkehr, Post usw. werden auf dem bereitgestellten Tisch am Haupteingang des Betriebsgebäudes abgelegt.
- Das Betriebsgebäude darf weiter nicht betreten werden.